Eine außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt, beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und unter welchen Umständen ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?

Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung

Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ein Arbeitnehmer darf außerordentlich kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund nicht zumutbar ist. Dazu zählen:

  • Schwere Verletzung des Arbeitsvertrags: Wenn der Arbeitgeber beispielsweise die vereinbarten Arbeitsbedingungen nicht einhält, wie z.B. das Ausbleiben der Gehaltszahlung oder die Missachtung des Arbeitszeitrahmens.
  • Mobbing und Diskriminierung: Wenn der Arbeitnehmer systematisch gemobbt, belästigt oder diskriminiert wird und dadurch die Arbeitsatmosphäre unerträglich wird.
  • Gefährdung der Gesundheit: Wenn der Arbeitnehmer durch die Arbeitsbedingungen oder das Verhalten des Arbeitgebers ernsthaft gesundheitlich gefährdet ist und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses eine unzumutbare Belastung darstellt.
  • Vertrauensverlust: Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig gestört ist, z.B. aufgrund von wiederholten Vertrauensbrüchen oder groben Fehlverhaltens.
  • Straftaten: Wenn der Arbeitnehmer schwere Straftaten begeht, die das Arbeitsverhältnis und das Ansehen des Unternehmens schwer belasten, wie z.B. Diebstahl, Betrug oder kriminelles Verhalten am Arbeitsplatz.

Wichtige Aspekte bei einer außerordentlichen Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung ist es wichtig, dass der Kündigungsgrund eindeutig und nachweisbar ist. Zudem sollte die Kündigung unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund ausgesprochen werden. Eine angemessene Abwägung der Interessen beider Parteien sowie die Einhaltung von Verfahrensregeln sind ebenfalls entscheidend.

Fälle, in denen eine fristlose Kündigung nicht möglich ist


Eine fristlose Kündigung ist nicht in allen Fällen zulässig. Zum Beispiel ist sie bei Bagatellverstößen oder geringfügigen Pflichtverletzungen nicht gerechtfertigt. Zudem müssen Arbeitgeber bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Arbeitsvertrag oft zunächst eine Abmahnung aussprechen, bevor sie zur außerordentlichen Kündigung übergehen können.

Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung durch Arbeitnehmer


Auch Arbeitnehmer können in bestimmten Situationen fristlos kündigen, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht einhält, schwere Arbeitsbedingungen schafft oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Dabei gelten ähnliche Voraussetzungen wie für Arbeitgeber, und auch hier ist eine umgehende Reaktion auf den Kündigungsgrund wichtig.

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