Arbeitgeber
| IHRE FACHANWÄLTE FÜR ARBEITSRECHT
in Mannheim, Heidelberg und bundesweit
| Prozessführung / Litigation
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten (z.B. Arbeitsgericht Mannheim) sind unsere Stärke. Hier benötigen Sie einen Rechtsanwalt (am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht) mit Erfahrung vor Gericht. Wir haben mehrere tausend arbeitsgerichtliche Verfahren begleitet (als Richter oder als Rechtsanwalt).
Daher kann auf eine Fülle an Prozesserfahrungen und Prozesswissen zurückgegriffen werden, was in vielen taktisch anspruchsvollen Situationen sehr wertvoll ist. Der souveräne Umgang mit sämtlichen Prozesssituationen ist für uns daher eine Selbstverständlichkeit.
Wir kennen die typischen Stolpersteine in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung und wissen in der Regel, welchen Zug der Prozessgegner als nächstes macht.
Sie sind Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und wollen die maximale Abfindung herausholen? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir kennen „beide Seiten“ und wissen daher, wie die Arbeitgeberseite tickt.
- Gerichtsverfahren über alle Instanzen (Kündigungsschutzklagen, Zustimmungsersetzungsverfahren, sonstige Beschlussverfahren etc.)
- Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten (Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat, Zustimmungsersetzungsverfahren, Beschlussverfahren etc.)
- Tarifvertragliche Streitigkeiten
- Individualrechtliche Klagen: Kündigungsschutz, Vergütung, Abmahnung, Zeugnis etc.
- Abfindung
| Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht hat in jüngster Vergangenheit erheblich an Bedeutung gewonnen und stellt nicht nur Rechtsanwälte für Datenschutzrecht, sondern auch Unternhemen vor Herausforderungen. In der betrieblichen Praxis spielt insbesondere die Schnittstelle zum Arbeitsrecht eine große Rolle. Das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat bei vielen Unternehmen die Aufmerksamkeit auch auf den Umgang mit personenbezogenen Beschäftigtendaten gelenkt.
Unter anderem folgende Themen können dabei relevant sein und sind von unserem Beratungsspektrum abgedeckt:
- Erstellung und Gestaltung von Datenschutzrichtlinien und Policies
- Weitergabe von personenbezogenen Daten im Konzern
- Einführung von IT-Systemen und Softwareanwendungen (SAP, Workday; Salesforce, MS 365 etc.) und Erstellung entsprechender Betriebsvereinbarungen
- Zugriff auf E-Mails von Mitarbeitenden
| Fremdpersonaleinsatz und Arbeitnehmerüberlassung
Fremdpersonaleinsatz hat viele Facetten und ist vielfach sehr komplex. Zudem bestehen häufig schon bei der rechtlichen Einordnung nicht nur juristische, sondern auch praktische Herausforderungen. Wir haben als beratende Rechtsanwälte schon viele Projekte begleitet und können Sie mit unserer Erfahrung exzellent unterstützen.
Wir entwerfen Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung (sowohl zwischen Verleiher und Entleiher als auch entsprechende Verträge mit Arbeitnehmern). Insoweit verfügen wir über eine umfassende Erfahrung insbesondere in Bezug auf die Genehmigungspraxis der Bundesagentur für Arbeit.
- rechtliche und strategische Unterstützung bei Dienst- und Werkverträgen, Arbeitnehmerüberlassung und dem Einsatz von Freelancern
- Prüfung und Anpassung bestehender Strukturen: Risikoanalyse und Verbesserungsmanagement
- Vertragsgestaltung und Vertragsanpassung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen
- Vertragsgestaltung und Vertragsanpassung von Rahmenvereinbarungen zwischen Verleiher und Entleiher
| Arbeit 4.0
Die Digitalisierung und das Zusammenwachsen der Märkte bringen zahlreiche arbeitsrechtliche Herausforderungen mit sich. Das betrifft nicht nur die arbeitgeberseitige Implementierung, sondern auch die Durchsetzung gegenüber Arbeitnehmervertretungen.
Daneben spielen immer häufiger auch agile Arbeitsmethoden eine Rolle. Wir helfen Ihnen dabei z.B. ein arbeitsrechtlich belastbares SCRUM zu installieren (auch mit Bezug zu externen Entwicklungsteammitgliedern).
- flexible Arbeitszeitmodelle
- Matrixorganisation und insbesondere deren saubere kollektivrechtliche Umsetzung
- Ausgestaltung von agilen Arbeitsformen (auch mittels Betriebsvereinbarungen)
- Verhandlung mit Arbeitnehmervertretern
| Vertragsgestaltung
Wir entwerfen Arbeits- und Dienstverträge für jede Beschäftigtengruppe (insb. auch für leitende Angestellte, außertarifliche Mitarbeitende etc.). Außerdem überarbeiten und aktualisieren wir Ihre bestehenden Arbeitsvertragsmuster. Daneben erstellen und überarbeiten wir Tarifverträge, Konzern-, Gesamt- sowie „normale“ Betriebsvereinbarungen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass nur exzellente und aktuelle Arbeitsvertragsmuster verlässlich arbeitsrechtliche Streitigkeiten verhindern können.
- Zielvereinbarungen
- Vergütungsregelungen
- Mitarbeiterbeteiligungen (LTIP, RSUs, Virtual Stock Options u.v.m.)
| Umgang mit dem Betriebsrat / Um- und Restruktierungen
In mitbestimmten Unternehmen gibt es regelmäßig arbeitsrechtliche Berührungspunkte zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung.
Nicht selten stehen dabei die Betriebsparteien auf unterschiedlichen rechtlichen Standpunkten. Wir zeigen Arbeitgebern klar auf, welche rechtlichen Befugnisse sie haben und setzen notfalls die Rechte auch gegenüber dem Betriebsrat z.B. in der Einigungsstelle durch. Wir haben umfassende Erfahrung in der Begleitung von Einigungsstellen (z.B. Interessenausgleich und Sozialplan; Gefährdungsbeurteilungen bei Softwareanwendungen und sonstigen Arbeitsmitteln).
Wir unterstützen Sie zudem bei allen Themen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen.
- Verfahren vor der Einigungsstelle
- gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Massenentlassungsanzeigen
- Tarifsozialplanverhandlungen
| Unterstützung im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft
Viele Unternehmen sehen sich in der tagesgeschäftlichen Personalarbeit zahlreichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen ausgesetzt. Das können z.B. Fragen bezüglich der Wirksamkeit von Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen oder bestimmten Vertragsklauseln sein. Aber auch bestimmte Umsetzungs- und Verhaltensfragen für Personaler können relevant werden (z.B. Welche Maßnahmen bei Compliance-Ermittlungen gegen Mitarbeitende ergriffen werden müssen und wann die Zwei-Wochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen beginnt – siehe auch hier.).
Zu all diesen Fragen unterstützen wir Sie gerne mit unserer umfassenden Erfahrung und dem breiten arbeitsrechtlichen Wissen.
- Unterstützung der Inhouse-Teams bei Vakanzen (z.B. Elternzeit) oder Belastungsspitzen
- Beratung als ausgelagerte Arbeitsrechtsabteilung zur Unterstützung im Tagesgeschäft
| Schulungen und Seminare im Arbeitsrecht
Als langjährige Referenten von namhaften Schulungsinstituten (siehe Team) bieten wir maßgeschneiderte Schulungen, Seminare und Webinare von Führungskräften im Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz an.
Hier insbesondere:
- erfolgreicher Umgang mit Gewerkschaften
- Beschäftigtendatenschutz