Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige Überwachungseinrichtungen sein

mobile phone

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 04.05.2023 (Az: 5 P 16.21) entschieden, dass soziale Medien mit Kommentarfunktion eine mitbestimmungspflichtige Überwachungseinrichtung sein können. 1. Sachverhalt Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) betreibt -teilweise auch zusammen mit anderen Rentenversicherungsträgern – bei Facebook, Twitter und Instagram eigene Seiten und Kanäle. Diese Seiten und Kanäle dienen in erster Linie der […]