Landesarbeitsgericht Thüringen: Nichtausstempeln für Zigarettenpausen bedeutet Arbeitszeitbetrug

Uhr an der Wand

Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat in einer Entscheidung vom 3.5.2022 (Az: 1 Sa 18/21) die hartnäckige Missachtung einer Mitarbeiterin ihre Raucherpausen entsprechend im Arbeitszeiterfassungssystem als solche zu erfassen als ausreichend für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung angesehen.   1. Sachverhalt Die klagende Arbeitnehmerin war seit 1990 bei dem beklagten Arbeitsamt tätig. Die Auswertung ihres Arbeitszeiterfassungsjournals ergab, dass […]