GÖTZ | Rechtsanwälte
Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht (Mannheim, Heidelberg, bundesweit)
Prozessführung / Litigation
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten (z.B. Arbeitsgericht Mannheim) sind unsere Stärke. Hier benötigen Sie einen Rechtsanwalt (am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht) mit Erfahrung vor Gericht. Wir haben mehrere tausend arbeitsgerichtliche Verfahren begleitet (als Richter oder als Rechtsanwalt).
Daher kann auf eine Fülle an Prozesserfahrungen und Prozesswissen zurückgegriffen werden, was in vielen taktisch anspruchsvollen Situationen sehr wertvoll ist. Der souveräne Umgang mit sämtlichen Prozesssituationen ist für uns daher eine Selbstverständlichkeit.
Wir kennen die typischen Stolpersteine in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung und wissen in der Regel, welchen Zug der Prozessgegner als nächstes macht.
Sie sind Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und wollen die maximale Abfindung herausholen? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir kennen „beide Seiten“ und wissen daher, wie die Arbeitgeberseite tickt.
- Gerichtsverfahren über alle Instanzen (Kündigungsschutzklagen, Zustimmungsersetzungsverfahren, sonstige Beschlussverfahren etc.)
- Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten (Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat, Zustimmungsersetzungsverfahren, Beschlussverfahren etc.)
- Tarifvertragliche Streitigkeiten
- Individualrechtliche Klagen: Kündigungsschutz, Vergütung, Abmahnung, Zeugnis etc.
- Abfindung
Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht hat in jüngster Vergangenheit erheblich an Bedeutung gewonnen und stellt nicht nur Rechtsanwälte für Datenschutzrecht, sondern auch Unternhemen vor Herausforderungen. In der betrieblichen Praxis spielt insbesondere die Schnittstelle zum Arbeitsrecht eine große Rolle. Das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat bei vielen Unternehmen die Aufmerksamkeit auch auf den Umgang mit personenbezogenen Beschäftigtendaten gelenkt.
Unter anderem folgende Themen können dabei relevant sein und sind von unserem Beratungsspektrum abgedeckt:
- Erstellung und Gestaltung von Datenschutzrichtlinien und Policies
- Weitergabe von personenbezogenen Daten im Konzern
- Einführung von IT-Systemen und Softwareanwendungen (SAP, Workday; Salesforce, MS 365 etc.) und Erstellung entsprechender Betriebsvereinbarungen
- Zugriff auf E-Mails von Mitarbeitenden
- Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten
Fremdpersonaleinsatz und Arbeitnehmerüberlassung
Fremdpersonal-
einsatz und Arbeitnehmer-
überlassung

Fremdpersonaleinsatz hat viele Facetten und ist vielfach sehr komplex. Zudem bestehen häufig schon bei der rechtlichen Einordnung nicht nur juristische, sondern auch praktische Herausforderungen. Wir haben als beratende Rechtsanwälte schon viele Projekte begleitet und können Sie mit unserer Erfahrung exzellent unterstützen.
Wir entwerfen Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung (sowohl zwischen Verleiher und Entleiher als auch entsprechende Verträge mit Arbeitnehmern). Insoweit verfügen wir über eine umfassende Erfahrung insbesondere in Bezug auf die Genehmigungspraxis der Bundesagentur für Arbeit.
- Rechtliche und strategische Unterstützung bei Dienst- und Werkverträgen, Arbeitnehmerüberlassung und dem Einsatz von Freelancern
- Prüfung und Anpassung bestehender Strukturen: Risikoanalyse und Verbesserungsmanagement
- Vertragsgestaltung und Vertragsanpassung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen
- Vertragsgestaltung und Vertragsanpassung von Rahmenvereinbarungen zwischen Verleiher und Entleiher
Arbeit 4.0
Die Digitalisierung und das Zusammenwachsen der Märkte bringen zahlreiche arbeitsrechtliche Herausforderungen mit sich. Das betrifft nicht nur die arbeitgeberseitige Implementierung, sondern auch die Durchsetzung gegenüber Arbeitnehmervertretungen.
Daneben spielen immer häufiger auch agile Arbeitsmethoden eine Rolle. Wir helfen Ihnen dabei z.B. ein arbeitsrechtlich belastbares SCRUM zu installieren (auch mit Bezug zu externen Entwicklungsteammitgliedern).
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Matrixorganisation und insbesondere deren saubere kollektivrechtliche Umsetzung
- Ausgestaltung von agilen Arbeitsformen (auch mittels Betriebsvereinbarungen)
- Verhandlung mit Arbeitnehmervertretern
Vertragsgestaltung

Wir entwerfen Arbeits- und Dienstverträge für jede Beschäftigtengruppe (insb. auch für leitende Angestellte, außertarifliche Mitarbeitende etc.). Außerdem überarbeiten und aktualisieren wir Ihre bestehenden Arbeitsvertragsmuster. Weitere Vorlagen, Hinweise etc. finden Sie auch auf unserer Service-Seite. Daneben erstellen und überarbeiten wir Tarifverträge, Konzern-, Gesamt- sowie „normale“ Betriebsvereinbarungen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass nur exzellente und aktuelle Arbeitsvertragsmuster verlässlich arbeitsrechtliche Streitigkeiten verhindern können.
- Zielvereinbarungen
- Vergütungsregelungen
- Mitarbeiterbeteiligungen (LTIP, RSUs, Virtual Stock Options u.v.m.)
Umgang mit dem Betriebsrat / Um- und Restrukturierungen
In mitbestimmten Unternehmen gibt es regelmäßig arbeitsrechtliche Berührungspunkte zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung.
Nicht selten stehen dabei die Betriebsparteien auf unterschiedlichen rechtlichen Standpunkten. Wir zeigen Arbeitgebern klar auf, welche rechtlichen Befugnisse sie haben und setzen notfalls die Rechte auch gegenüber dem Betriebsrat z.B. in der Einigungsstelle durch. Wir haben umfassende Erfahrung in der Begleitung von Einigungsstellen (z.B. Interessenausgleich und Sozialplan; Gefährdungsbeurteilungen bei Softwareanwendungen und sonstigen Arbeitsmitteln).
Wir unterstützen Sie zudem bei allen Themen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen.
- Verfahren vor der Einigungsstelle
- gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Massenentlassungsanzeigen
- Tarifsozialplanverhandlungen
Unterstützung im Arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft

Viele Unternehmen sehen sich in der tagesgeschäftlichen Personalarbeit zahlreichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen ausgesetzt. Das können z.B. Fragen bezüglich der Wirksamkeit von Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen oder bestimmten Vertragsklauseln sein. Aber auch bestimmte Umsetzungs- und Verhaltensfragen für Personaler können relevant werden (z.B. Welche Maßnahmen bei Compliance-Ermittlungen gegen Mitarbeitende ergriffen werden müssen und wann die Zwei-Wochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen beginnt – siehe auch hier.).
Zu all diesen Fragen unterstützen wir Sie gerne mit unserer umfassenden Erfahrung und dem breiten arbeitsrechtlichen Wissen. Sehen Sie sich hierzu auch unsere Flatrate-Tarife (hier) an.
- Unterstützung der Inhouse-Teams bei Vakanzen (z.B. Elternzeit) oder Belastungsspitzen
- Beratung als ausgelagerte Arbeitsrechtsabteilung zur Unterstützung im Tagesgeschäft
Schulungen und Seminare im Arbeitsrecht
Als langjährige Referenten von namhaften Schulungsinstituten (siehe Über) bieten wir maßgeschneiderte Schulungen, Seminare und Webinare von Führungskräften im Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz an.
Hier insbesondere:
- Erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Arbeiten 4.0 (Agiles Arbeiten etc.)
- Erfolgreicher Umgang mit Gewerkschaften
- Beschäftigtendatenschutz
Arbeitsrecht zum Fixpreis
für Unternehmen
- Für Unternehmen bieten wir zudem eine Beratung zum monatlichen Festpreis an (Arbeitsrecht-Flatrate). Entscheiden Sie sich für volle Kostenkontrolle bei gleichwohl exzellenter Beratung. Wir haben derzeit folgende Pakete im Angebot für Sie:
Arbeitsrecht-Flat / small | Arbeitsrecht-Flat / medium | Arbeitsrecht-Flat / large | |||||
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Beschreibung | Kleines Beratungspaket für kleine und mittlere Unternehme, die nur sporadischen Beratungsbedarf im Arbeitsrecht haben. | Mittleres Beratungspaket mit gerichtlicher Vertretung für kleine, mittlere und große Unternehmen, die regelmäßigen Bedarf an arbeitsrechtlicher Beratung und ggf. an Beratung im Bereich Beschäftigtendatenschutz haben. | Großes Beratungspaket ebenfalls für alle Unternehmensgrößen, denen das mittlere Beratungspaket (ggf. aufgrund bestimmter Projekte) nicht mehr ausreicht. | ||||
Rechtsgebiete | Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht | Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Beschäftigtendatenschutz | Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Beschäftigtendatenschutz | ||||
Preis | 490.- EUR zzgl. MwSt | 990.- EUR zzgl. MwSt. | 1990.- EUR zzgl. MwSt. | ||||
Beratungsumfang im Monat | ca. 2 Stunden | ca. 5 Stunden | ca. 11 Stunden | ||||
Leistungen | |||||||
Arbeitsvertragsmuster | ✅ | ✅ | ✅ | ||||
sonstige Muster | ❌ | ✅ | ✅ | ||||
Beratung per Videocall | ❌ | ✅ | ✅ | ||||
Beratung per E-Mail | ✅ | ✅ | ✅ | ||||
Beratung per Telefon | ✅ | ✅ | ✅ | ||||
Beratung per Slack | ✅ | ✅ | ✅ | ||||
Reaktionszeit von uns | kleiner 48h | kleiner 24h | kleiner 12h | ||||
vor Ort Termine bei Ihnen | ❌ | ❌ | ✅ | ||||
vor Ort Termine bei uns | ❌ | ✅ | ✅ | ||||
Beratung nach 19 Uhr und am Wochenende | ❌ | ❌ | ✅ | ||||
Gerichtsverfahren | nur nach gesonderter Vereinbarung und Abrechnung in Höhe der gesetzlichen Mindesgebühren | nur nach gesonderter Vereinbarung und Abrechnung in Höhe der gesetzlichen Mindesgebühren | nur nach gesonderter Vereinbarung und Abrechnung in Höhe der gesetzlichen Mindesgebühren | ||||
Laufzeit | jederzeit kündbar mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende. | jederzeit kündbar mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende. | jederzeit kündbar mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende. |