EUGH zum immateriellen Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 04.05.2023 (Az: C-300/21) zum immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld) bei Datenschutzverletzungen entschieden und dabei einheitliche Vorgaben für die Zuerkennung von Schmerzensgeld festgelegt.   1. Sachverhalt Der klagende Mann im österreichischen Ausgangsverfahren machte gegen die österreichische Post AG einen immateriellen Schadensersatzanspruch geltend. Mit Hilfe eines Algorithmus und diesem zugrunde liegender […]