Bundesarbeitsgericht zur unternehmenseinheitlichen Nutzung von Microsoft 365

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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 08.03.2022 (Az: 1 ABR 20/21) entschieden, dass die unternehmenseinheitliche Nutzung von Microsoft Office 365 mit der Möglichkeit einer zentralen Kontrolle von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer aus zwingenden technischen Gründen eine betriebsübergreifende Regelung erfordert, für die der Gesamtbetriebsrat zuständig ist.   1. Sachverhalt Ein Unternehmen, das über mehrere Betriebe […]