Ein Betriebsratsvorsitzender kann nicht zeitgleich Datenschutzbeauftragter sein

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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 06.06.2023 (Az: 9 AZR 383/19) entschieden, dass ein Betriebsratsvorsitzender nicht zeitgleich auch die Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten innehaben könne. Der Arbeitgeber könne in einem solchen Fall in aller Regel die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe des BDSG in der Fassung bis 24.05.2018 (a.F.) widerrufen.   1. Sachverhalt Der klagende […]