Kein Betriebsübergang bei fehlendem Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers

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Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 22.02.2023 (Az: 6 Sa 131/22) entschieden, dass der bloße Erwerb von Anteilen eines Unternehmens und die Ausübung der Herrschaftsmacht nicht ausreichend sind, um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB zu begründen. Da es in einer solchen Konstellation an einem Wechsel des Betriebsinhabers fehle, seien die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs […]