Arbeitsgericht Mannheim bestätigt fristlose Kündigung eines Betriebsrats

Justiz Hammer

Das Arbeitsgericht Mannheim hat mit Urteil vom 01.12.2021 die außerordentlich fristlose Kündigung, die Walldorfer Unternehmen SAP gegenüber dem klagenden Betriebsratsvorsitzenden ausgesprochen hatte, bestätigt (Az: 2 Ca 106/21). Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.   1. Der Sachverhalt Das Unternehmen hatte dem klagenden Betriebsrat eine außerordentlich fristlose Kündigung nach § 626 BGB ausgesprochen, die unter anderem mit folgenden Pflichtverstößen […]