Bundesarbeitsgericht zur fristlosen Kündigung und zum Annahmeverzugslohn

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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29.03.2023 (Az: 5 AZR 255/22) eine Entscheidung zum Verhältnis von fristloser Kündigung zum Annahmeverzugslohn gefällt. Ein Arbeitgeber verhalte sich widersprüchlich, wenn er zunächst das Arbeitsverhältnis fristlos kündige und sich auf die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung berufe, dem Arbeitnehmer aber im folgenden Kündigungsschutzprozess „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung anbiete.   […]