Bundesarbeitsgericht zur Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung ohen Beschluss des Gremiums

Angekreuztes "Ja" bei Abstimmung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 08.02.2022 (Az: 1 AZR 233/21) entschieden, dass eine vom Betriebsratsvorsitzenden abgegebene Erklärung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung dem Betriebsrat nicht nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht zugerechnet werden kann.   1. Sachverhalt Die Parteien streiten in dem Verfahren darüber, welches Einstufungssystem für die Entgeltberechnung des klagenden Arbeitnehmers maßgeblich ist. Im Rahmen […]