Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen.
Das Arbeitsgericht Köln (Urteil vom 23.03.2022, Az: 18 Ca 6830/21) hat die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises als wirksam angesehen.
Das Arbeitsgericht Köln (Urteil vom 23.03.2022, Az: 18 Ca 6830/21) hat die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises als wirksam angesehen.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat sich mit Urteil vom 16.02.2022, Az. 10 Sa 62/21 bei der Frage der Anrechenbarkeit von Quarantänetagen auf den Jahresurlaub der Auffassung
Aktuelle Rechtslage Am 03. April 2022 ist in Deutschland die Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Maßnahmen (und damit auch die 3G-Regel) weggefallen. Es gibt seitdem nur
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